Prävention und Gesundheitsförderung sind feste Bestandteile in unserem Gesundheitssystem. Das Gesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung ist seit Juli 2015 im Sozialgesetzbuch SGB V verankert und betont die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Sozialversicherungsträger investieren nicht nur in Heilung und Rehabilitation, sondern auch in individuelle verhaltensbezogene Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung, in Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kommune, Kindertagesstätte, gesundheitsfördernde Schule und Hochschule. Der GKV-Spitzenverband hat zur Umsetzung des Gesetzes den Leitfaden für Prävention entwickelt, der die Grundlage für die Förderung und Stärkung gesundheitlicher Potenziale und Ressourcen der Menschen in der Bevölkerung regelt, individuell und in seinen Lebenswelten.
Zur Prüfung der Eignung von Gesundheitsanbietern und Inhalten der Gesundheitsförderung wurde die Zentrale Prüfstelle für Prävention eingerichtet. Akteure und Akteurinnen des Gesundheitsmarktes, Konzepte und Ideen werden hier auf Eignung und Inhalte wissenschaftlich geprüft und zertifiziert.
Geeignete Berufsgruppen für verschiedene Handlungsfelder sind: Sportwissenschaftler*innen, Sport- und Gymnastiklehrer*innen, Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Erzieher*innen, Gesundheitspädagog*innen, Heilpädagog*innen, Psycholog*innen, Pädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Sozialwissenschaftler*innen, Gesundheitswissenschaftler*innen, Ärzte und Ärztinnen, Oecotropholog*innen, Diätassistent*innen und Ernährungswissenschaftler*innen.
Die Handlungsfelder zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention sind zum Beispiel: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement und Suchtmittelkonsum.
Die Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie Kommunen, Kita, Schule, Hochschule und die Betriebliche Gesundheitsförderung geht von der salutogenetischen Sicht von der Frage aus: Was erhält Menschen gesund? Dabei werden insbesondere soziale, psychologische, individuelle und umweltbedingte Einflüsse auf die Gesundheit betrachtet, Anforderungen und Ressourcen bestmöglich angepasst zur Förderung, Stärkung und Erhalt der Gesundheit.
Auch dem Staat liegt die Förderung der Gesundheit am Herzen, Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer sind bis zu EUR 600,00 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, was diesen geldwerten Vorteil für beide Seiten attraktiv macht. Investitionen für Gesundheitsförderung im Betrieb steigern somit die Attraktivität des Unternehmens und sorgen dadurch selbstverständlich für zufriedenere und gesündere Arbeitnehmer.
Es grüßen
Andrea Näther-Kujawa
Juliane Krüger
rückenstark-Hannover